Herrschaft und Adel
Ein außergewöhnliches Kulturdenkmal ist sicherlich das Schloss
Pernegg. Das im Besitz der Familie Pongratz-Lippitt befindliche Herrschaftshaus
welches von Burgherr Gallus Freiherr von
Racknitz von 1578 bis 1582 erbaut wurde,
bietet ein ideales Ambient für Hochzeiten, Taufen, Feste und Kulturveranstaltungen
jedweder Art.
Das Renaissance-Schloss begeistert mit seinem wunderschönen
Arkadenhof.
Es ist ein ausgewogener quadratischer Vierflügelbau über drei
Geschosse.
Der Zugang liegt im Norden und führt durch ein ausgewogenes Rustikalportal in den
Innenhof, wo an zweieinhalb Seiten die dreigeschossigen Pfeilerarkaden sofort die
Ähnlichkeit mit dem Grazer Landhaushof erkennen lassen. Die Geschosse selbst werden durch Rundstäbe gegliedert.
Der Bauherr konnte sich seines neuen Wohnsitzes nur 6 Jahre
erfreuen, denn er starb 1588.
In der Zeit der Gegenreformation (1628) standen die Besitzer
vor der Wahl, den protestantischen Glauben aufzugeben oder die Heimat zu verlassen.
Sie entschieden sich für die zweite Möglichkeit und verkauften den Schlossbesitz
an Thomas Cassinedi. 1688 erwarben die Grafen Leslie
die Besitzungen. Dieses Geschlecht war durch mehr als ein Jahrhundert, nämlich bis
1804, Eigentümer der Herrschaft Pernegg.
Im Jahre 1804 stirbt die Familie Leslie aus. Der Erbe, Graf
Johann Douglas Dietrichstein, verkauft den Besitz im selben Jahr an Freiherrn
Josef Egger, der den Kaufpreis aber nicht aufbringen konnte. Dadurch
kam der gesamte Besitz in die Hände von August Orou, der Pächter
von Pernegg war. Die nächsten Besitzer waren Alois Bock und Fürstin Julie Öttingen.
Im Jahre 1881 erwirbt Frau Mathilde Lippitt
den Herrschaftsbesitz. Seitdem befindet sich das Schloss im Besitz der Familie
Pongratz-Lippitt.
Das Schloss Pernegg bietet durch seine jahrhundertealte Tradition für jede Gelegenheit
den richtigen Rahmen. Über die wildromantische Auffahrt gelangt man in den Arkadenhof,
wo sich auch der Zugang zur Kapelle und den anderen Räumlichkeiten befindet.
Hier
finden Sie das ideale Ambiente für Hochzeiten, Taufen, Konzerte, Kulturveranstaltungen
und sonstige private Feiern und Feste - ob Standesamt oder kirchliche Trauung, Festbankett
oder Abendessen in privater Runde.